Adventskalender Türchen 2

Rechtsschutz Arbeitsrecht Weihnachten02.12.2017 – 2. Türchen: Mmmh, Weihnachtsplätzchen. Auf der Weihnachtsfeier bleibt’s jedoch nur selten beim Verzehr von Gebäck oder Bratäpfeln. In Sachen Alkohol ist Vorsicht geboten: Wer feiert, bis der Arzt kommt, riskiert nicht nur Ärger mit dem Chef oder tuschelnde Kollegen, sondern u.U. auch den eigenen Versicherungsschutz – oder im schlimmsten Fall sogar den Job.

Die wichtigsten Tipps, wie Sie unbeschadet durch die betriebliche Weihnachtsfeier kommen, gibt’s hinter Türchen Nr. 2: http://bit.ly/impulse_wf