21.12.2017 – 21. Türchen: Wer seine Windschutzscheibe nur auf der Fläche einer Scheibe Christstollen freikratzt, riskiert eine Verwarnung – und vielleicht sogar den Versicherungsschutz. Oder in StVO-Prosa ausgedrückt: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör (…) nicht durch den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“
Unser Tipp hinter Türchen Nr. 21: Besser fünf Minuten früher aufstehen, warme Handschuhe anziehen und für ausreichend Rundum-Sicht sorgen. Gute Fahrt!