22.12.2017 – 22. Türchen: Haben Sie sich auch vorgenommen, mal zwischen den Jahren den Aktenschrank auf Vordermann zu bringen? Aber: Wie lange müssen Sie eigentlich welche Unterlagen aufbewahren? Was Sie besser erst einmal ordentlich abheften sollten und wann Sie welchen Papierkram getrost entsorgen können, verrät Versicherungsexperte Mathias Zunk vom GDV hinter unserem Türchen Nr. 22: http://www.gdv.de/2016/11/nicht-vorschnell-entsorgen/