Renovierungsarbeiten, Hilfe bei der Gartenarbeit oder Blumen gießen – Gefälligkeiten unter Nachbarn sind für viele selbstverständlich. Laut einer YouGov-Umfrage haben 62% der Befragten in den letzten zwölf Monaten ihren Nachbarn geholfen.
Aber wer haftet eigentlich, wenn etwas passiert? Bei Nachbarschaftshilfe geht der Gesetzgeber von einem stillschweigenden Haftungsausschluss aus. Heißt: Wer dafür sorgen möchte, dass das bisher gute Verhältnis auch weiterhin bestehen bleibt, sollte darauf achten, dass seine Haftpflichtversicherung Gefälligkeitsschäden absichert.
Sie sind nicht sicher, ob das bei Ihnen der Fall ist? Sprechen Sie mich an! Ich helfe gerne weiter!