Kinder auf Hoverboards von der Polizei angezeigt

Die Lübecker Nachrichten berichten über einen Fall, in dem die Polizei auf Fehmarn zwei 13-jährige Mädchen angezeigt hat. Die Mädchen waren mit ihren Hoverbaords auf der Strandallee auf Fehmarn unterwegs. Hoverboards sind diese elektrisch angetriebenen, zweirädrigen Rollbretter, die bis zu 15 km/h schnell sein können. Wie der Lübecker Polizeisprecher mitteilte, werden Hoverboards verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft. Somit müssen sie zugelassen werden uns seien versicherungs- und Kfz-steuerpflichtig. Weiter müssen sie mit Beleuchtung, Bremse, Hupe oder Klingel und Versicherungskennzeichen ausgestattet werden. Und bitte den Verbandskasten und das Warndreieck nicht vergessen. Der Fahrer des Hoverboards benötigt zudem den Führerschein Klasse B.

Wenn sich die Ansicht der Lübecker Polizei durchsetzt, dann ist das Hoverboard zulassungspflichtig, aber mangels der technischen Ausstattung nicht zulassungsfähig. Es wird zudem gar kein Versicherungsschutz für diese Art Kraftfahrzeug angeboten. Aufgrund der Zulassungspflicht ist jedoch über die Privathaftpflichtversicherung auch kein Versicherungsschutz bei den meisten Anbietern gegeben. Der Einsatzbereich des Hoverboards sollte sich dann auf Privatgrundstücke beschränken, wenn man erhebliches Haftungspotenzial und rechtliche Folgen vermeiden möchte.

Den Artikel der Lübecker Nachrichten vom 23.05.2018 finden Sie hier: http://www.ln-online.de/Lokales/Ostholstein/Fehmarn-Polizei-untersagt-Kindern-das-Fahren-mit-Hoverboards-und-zeigt-sie-an